Der Reflex ist nachvollziehbar: Wenn die alte Gasheizung noch läuft und der Gesetzgeber sie nicht verbietet, bleibt sie drin. Die Investition in eine Wärmepumpe steht der Null gegenüber, die der Bestand zu kosten scheint. Diese Null ist der eigentliche Rechenfehler.

Wo die laufende Last entsteht

Der Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz hält am Einbau fossiler Heizungen fest, knüpft daran aber Bedingungen, die den Betrieb für den Vermieter Jahr für Jahr verteuern. Drei davon sind in der Halterechnung wesentlich:

  • CO2-Kostenanteil. Die nationale CO2-Bepreisung verteuert fossile Brennstoffe laufend. Über das Stufenmodell trägt der Vermieter bei schlechter Gebäudeeffizienz den größten Teil, und die geplante Kostenbremse weitet diesen Anteil weiter aus.
  • Steigende Bio-Quote. Neue fossile Heizungen müssen einen wachsenden Anteil biogener Brennstoffe nutzen, beginnend bei rund zehn Prozent ab 2029 und steigend bis in Richtung 60 Prozent. Biomethan und biogenes Heizöl kosten einen Aufpreis, der mit der Quote mitwächst.
  • Preisrisiko fossiler Energie. Anders als der Strompreis einer Wärmepumpe bleibt der Gaspreis an geopolitische Schwankungen gekoppelt. Das ist kein fixer Posten, sondern ein offenes Risiko über die gesamte Haltedauer.

Die fossile Heizung ist nicht die kostenlose Option, sondern die Option mit verschobener, laufender Rechnung.

Modellrechnung

Mehrfamilienhaus, rund 600 m² Wohnfläche, Gasbedarf etwa 90.000 kWh im Jahr. Betrachtet werden zehn Jahre Haltedauer (2027–2037). Gegenübergestellt: Gasheizung behalten gegen Wärmepumpe nach Förderung. Beträge gerundet, illustrativ; Gesetzesstand Referentenentwurf.

Position Gasheizung
behalten
Wärmepumpe
(nach Förderung)
Investition Heizung0 €30.000 €
CO2-Kostenanteil Vermieter, 10 Jahre12.000 €0 €
Bio-Quoten-Aufpreis, 2029–20379.000 €0 €
Summe der laufenden Zusatzlasten (ohne die einmalige Investition)21.000 €0 €
Verschobene Last der „kostenlosen“ Gasheizung über die Haltedauer ≈ 21.000 €

Die Beträge sind gerundete Annahmen zur Illustration, kein Angebot und keine Rechtsberatung. Der Gesetzesstand ist der Referentenentwurf; konkrete Sätze, Stufen und Quoten können sich im weiteren Verfahren ändern. Unterstellt sind rund 18 t CO2 im Jahr, ein hoher Vermieteranteil nach Effizienzstufe und ein Biomethan-Aufpreis im Bereich weniger Cent je Kilowattstunde.

Die 21.000 € sind laufende Lasten, die 30.000 € der Wärmepumpe eine einmalige Investition mit Restwert und AfA-Wirkung. Nicht enthalten sind das fossile Preisrisiko, mögliche Wertabschläge unsanierter Objekte und der gedämpfte Energieverbrauch nach einer Hüllendämmung. Die Wärmepumpe sollte auf die gedämmte Hülle ausgelegt werden, nicht auf den Ist-Zustand.

Konsequenz für die Halterechnung

Die Entscheidung „Heizung behalten“ ist keine Null, sondern ein laufender Posten mit offenem Preisrisiko. Wer ein Objekt über zehn Jahre und länger hält, sollte die verschobenen Lasten in der Wirtschaftlichkeitsrechnung führen und der Investition gegenüberstellen, statt nur die heutige Liquidität zu vergleichen. Das verändert die Antwort nicht in jedem Fall, aber es verhindert, dass die scheinbar günstige Variante unbemerkt zur teureren wird.

Im Gespräch

Wir führen die verschobenen Kosten transparent in Ihre Halterechnung.

Schicken Sie uns Verbrauch, Baujahr und Effizienzklasse Ihres Objekts. Wir stellen die laufende Last der fossilen Variante der Investition in erneuerbare Wärme gegenüber, über Ihre geplante Haltedauer. Kostenfrei und ohne Verpflichtung.

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