Wer über Sanierung nachdenkt, landet früh bei einer Abkürzung: iSFP. Hinter ihr steckt der individuelle Sanierungsfahrplan, ein Beratungsdokument eines zugelassenen Energieberaters. Es beschreibt, in welcher Reihenfolge welche Maßnahmen aus der Gesamtbetrachtung des Gebäudes sinnvoll sind. Die Kosten für die Erstellung trägt zunächst der Eigentümer, der Bund bezuschusst sie. Was viele übersehen: Der Fahrplan hängt direkt an der Förderung.

Was der iSFP leistet und was er kostet

Der iSFP ist kein Gutachten für die Schublade. Er ist Fördervoraussetzung für einen Aufschlag, den das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf die Basisförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude gewährt. Wer eine Einzelmaßnahme beantragt und dabei einem gültigen iSFP folgt, erhält fünf Prozentpunkte mehr Zuschuss. Diesen Mechanismus nennt die Förderkulisse den iSFP-Bonus. Er ist an drei Punkte geknüpft:

  • Gültiger Fahrplan. Der iSFP muss vor der Maßnahme vorliegen und von einem nach BAFA-Liste zugelassenen Energieberater erstellt worden sein. Ein nachträglicher Fahrplan zählt nicht.
  • Dokumentierte Umsetzungslogik. Die geplante Maßnahme muss im Fahrplan als Schritt ausgewiesen sein. Ein Fahrplan, der die Maßnahme nicht enthält, trägt den Bonus nicht.
  • Zeitlich getaktete Umsetzung. Der Fahrplan hat eine Laufzeit. Maßnahmen, die außerhalb des geplanten Zeitkorridors umgesetzt werden, verlieren den Bonus-Anspruch.

Fünf Prozentpunkte mehr Förderung klingen nach wenig. Bei 42.000 Euro förderfähigen Kosten sind es 2.100 Euro zusätzlicher Zuschuss. Nach Abzug der Fahrplankosten bleiben 1.300 Euro.

Modellrechnung

Einfamilienhaus, Sanierung Fassade und Fenster. Vergleich: Maßnahmen mit und ohne iSFP, identische Gewerke. Beträge gerundet und illustrativ.

Position Ohne iSFP Mit iSFP
Fassadendämmung30.000 €30.000 €
Fenstererneuerung12.000 €12.000 €
Erstellung iSFP0 €800 €
Gesamtinvestition42.000 €42.800 €
Basisförderung (15 %)(30.000 + 12.000) × 15 %−6.300 €−6.300 €
iSFP-Bonus (+ 5 %)(30.000 + 12.000) × 5 %0 €−2.100 €
Eigenanteil netto35.700 €34.400 €
Vorteil durch iSFP (netto) 1.300 €

Fassadendämmung: 30.000 €, Fenstererneuerung: 12.000 € — beides typische Größenordnungen für ein freistehendes Einfamilienhaus mit rund 150 m² Wohnfläche. Basisförderung 15 % auf förderfähige Kosten gemäß BEG Einzelmaßnahmen (Stand 2025).

Der iSFP-Bonus beträgt 5 Prozentpunkte zusätzlich auf die Basisförderung, sofern die Maßnahmen einem gültigen individuellen Sanierungsfahrplan folgen. Die Erstellungskosten für den iSFP werden vom BAFA mit bis zu 50 % bezuschusst. Dieser Zuschuss ist hier nicht berücksichtigt, mindert die 800 € in der Praxis jedoch weiter.

Die ausgewiesene Differenz umfasst den Förder-Effekt des iSFP-Bonus abzüglich der Planungskosten. Keine Aussage über Heizkosteneinsparung, Wertsteigerung oder Kreditkonditionen — diese Positionen treten zusätzlich auf, sind aber objekt- und finanzierungsabhängig und hier ausgeklammert.

Konsequenz für die Planung

Der iSFP entfaltet seinen Effekt nur, wenn er vor der ersten Maßnahme vorliegt. Wer ihn nachträglich beauftragt, verliert den Bonus für bereits umgesetzte Schritte. Der richtige Zeitpunkt ist deshalb früh: sobald absehbar ist, dass in den kommenden fünf bis zehn Jahren saniert wird. Eine belastbare Bestandsaufnahme des Gebäudes, die Mängel, Restnutzungsdauer und Energieverbrauch systematisch erfasst, liefert dabei die Grundlage, auf der ein Energieberater einen prüffähigen Fahrplan aufbauen kann. Ein iSFP, der auf Schätzungen beruht, führt zu einer Maßnahmensequenz, die im Zweifel an der Gebäudewirklichkeit vorbeigeht. Das Förderungspotenzial ist dann zwar formal abrufbar, die Umsetzung aber risikobehaftet.

Im Gespräch

Wir helfen Ihnen einzuschätzen, ob und wann ein iSFP für Ihr Objekt sinnvoll ist.

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